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Rechtliches
Die Neuregelung zur Änderung der Fahrerlaubnisklassen tritt ab 19.01.2013 in Kraft.
Von den Einschränkungen gegenüber der bisherigen Rechtslage sind nur Personen betroffen, deren Fahrerlaubnis dieser Klassen ab dem 19.01.2013 erteilt wird. Für alle „Altinhaber“ gilt Bestandschutz.
Befristung der Führerscheindokumente
Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheine, die bislang unbefristet ausgestellt wurden, werden auf 15 Jahre befristet. Nach Ablauf dieser Frist werden die Führerscheindokumente nur verwaltungsgemäß umgetauscht, d.h. der Umtausch wird mit keiner ärztlichen oder sonstigen Untersuchung verbunden. Bis 2033 müssen zusätzlich alle anderen – bisher unbefristet – ausgestellten Führerscheine erstmalig umgetauscht werden.
Quelle: ADAC Online