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Hinweise
Die wichtigsten Hinweise für die Führerscheinausbildung
Sie erwarten in Ihrer Fahrschule einen umfassenden theoretischen und praktischen Unterricht über verkehrsgerechtes und rücksichtsvolles Verhalten im Straßenverkehr.
Wir erwarten regelmäßige Teilnahme am theoretischen Unterricht.
Wir meinen, die genaue Anzahl der von Ihnen benötigten Übungsfahrten kann Ihnen kein Fahrlehrer voraussagen. Sie selbst, nämlich Ihr Talent, Ihre Mitarbeit und Ihre Fähigkeiten, ein Kraftfahrzeug zu führen, bestimmen die Anzahl der erforderlichen Fahrstunden.
Die gesetzlich vorgeschriebenen „Sonderfahrten“ müssen ausnahmslos von jedem Führerscheinbewerber absolviert und dürfen erst zum Abschluß der praktischen Ausbildung durchgeführt werden. Die Anzahl der zu absolvierenden Fahrstunden ist abhängig von der Führerscheinklasse!
Wir empfehlen Ihnen, vor Beginn der Ausbildung mit uns über Ihre speziellen Vorstellungen hinsichtlich der geplanten Ausbildungszeit, Ausbildungsfahrten und der Prüfung zu sprechen.
Wir raten Ihnen, die theoretische und praktische Prüfung getrennt voneinander abzulegen.
Wir benötigen zu Ihrem Führerscheinantrag, für die Bearbeitung durch das Straßenverkehrsamt:
- Passbild biometrisch! (Farbe oder schwarz / weiß)
- Sehtest oder augenfachärztliches Gutachten
- Bescheinigung über einen absolvierten Erste Hilfe Kurs
- Kopie vom Personalausweis oder Reisepass
Bei Anträgen der Führerscheinbewerber „begleitetes Fahren mit 17“ benötigen wir zusätzlich eine Kopie vom Personalausweis und vom Führerschein der angegebenen Begleitpersonen!
Wir bitten Sie, die unter 1-4 aufgeführten Unterlagen so bald wie möglich zu beschaffen und bei Ihrer Fahrschule oder einem unserer Fahrlehrer abzugeben, um die Ausbildung nicht unnötig zu verzögern.
Die Bearbeitung des Führerscheinantrages, durch das Straßenverkehrsamt, dauert etwa 2-3 Wochen.
Wir bemühen uns, allen Wünschen hinsichtlich Ihrer Ausbildung gerecht zu werden und bitten Sie, die vereinbarten Fahrstunden einzuhalten. Informieren Sie uns bitte rechtzeitig, wenn Sie, z.B. wegen Erkrankung, vereinbarte Übungsfahrten nicht einhalten können.
Die Kosten für unsere Bemühungen und die Prüfgebühren (TÜV) entnehmen Sie bitte der Preistafel im Aushang der Fahrschule.
Die Gebühren für das Straßenverkehrsamt (Führerscheinantrag) betragen zur Zeit
- 43,40 €
- ohne Probezeit 42,60 €
Bei Anträgen auf „bF 17“ entstehen zusätzliche Gebühren für die Ausstellung der Prüfungsbescheinigung und Eintragung der Begleitpersonen.