Seit 1992 im Hochstift unterwegs!
Klassen + Infos
Wichtig!
Die PFLICHTSTUNDEN: für Theorie und Praxis!
Für Fahranfänger gilt eine Probezeit von 2 bis 4 Jahren.
Alle Übungsfahrten einschließlich Sonderfahrten sind zu je 45 Minuten zu absolvieren!
Alle besonderen Ausbildungsfahrten (Sonderfahrten), sind nach § 5 Abs.3 der Fahrschüler-Ausbildungs-Ordnung ( FahrschAusbO ), gesetzlich vorgeschrieben !
Abkürzungen
(GA) Grundausbildung
Ausbildungsfahrten:
(AFÜ) Überland
(AFA) Autobahn
(AFN) Nacht
(AFS) Alle Übungsfahrten
Wir bilden in folgenden Klassen aus:
Klasse A (A 80)
Krafträder ohne Leistungsbeschränkung
Mindestalter: 24 Jahre bei Direkteinstieg, 20 Jahre bei Vorbesitz der Klasse A2
Mindestalter: 21 Jahre für die Klasse A mit der Schlüsselzahl 80
Nach 2 Jahren Klasse A2 ist nur eine praktische Fahrprüfung erforderlich.
Details
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Dreirädrige Kraftfahrzeuge ohne Leistungsbeschränkung. Mindestalter 21 Jahre, Anhänger dürfen nicht hinter zwei- und dreirädrigen Krafträdern mitgeführt werden.
Einschluß der Klassen A 1, A2 und AM
- 12/6 Theoriestunden + 4 Zusatzstoff
- GA + Sonderfahrten: 5 AFÜ/4 AFA/3 AFN
Klasse A2
Krafträder mit max. 35 Kw / 48 PS
Mindestalter: 18 Jahre
Nach 2 Jahren Klasse A1 ist nur eine praktische Fahrprüfung erforderlich
Details
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Einschluß der Klassen A 1 und AM
- 12/6 Theoriestunden + 4 Zusatzstof
- GA + Sonderfahrten: 5 AFÜ/4 AFA/3 AFN
Klasse A 1 (B196)
Leichtkrafträder mit max. 125 ccm
Mindestalter: 16 Jahre
Schlüsselzahl 196: Fahrerschulung 4 Doppelstunden Theorie + 5 Doppelstunden Praxis = ohne Prüfung!
…dann auch mit Kl. B möglich! Vorbesitz mind. 5 Jahre!
Details
Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 Kw (Leichtkrafträder). Dreirädrige Kfz mit einer Leistung von bis zu 15 kW und Wegfall der 80 km/h-Begrenzung für 16- und 17-jährige
Einschluß der Klasse AM
- 12/6 Theoriestunden + 4 Zusatzstoff
- GA + Sonderfahrten: 5 AFÜ/4 AFA/3 AFN
Klasse AM
Zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis max. 50 ccm
Mindestalter: 15 Jahre (NRW)
Die Klasse AM löst die bisher nicht harmonisierten Klassen M und S ab.
Details
Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm und einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h.
- 12/6 Theoriestunden + 2 Zusatzstoff
- nur GA ohne Sonderfahrten
Klasse B (B 96, B 197)
Kfz bis 3,5 t mit kleinen-ungebremsten-Anhängern bis 750 kg zGM
Mindestalter: 18 Jahre, bei Teilnahme am Begleiteten Fahren 17 Jahre
Schlüsselzahl 96, bei Teilnahme an einer Fahrerschulung auch Züge bis max. 4250 kg zGM
Schlüsselzahl: 197, bei Teilnahme an einer Fahrerschulung; Prüfung auf Automatik-Fahrzeug möglich.
Details
Kraftfahrzeuge (außer Krafträder) bis 3500 kg zulässiger Gesamtmasse mit bis zu acht Sitzplätzen außer dem Führersitz. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden, größere Anhänger nur dann, wenn deren zulässige Gesamtmasse die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht überschreitet. In diesem Fall darf die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3500 kg nicht überschreiten. Bis 4250 kg zGM Kombinationsgewicht ist eine Fahrerschulung zu absolvieren, die im Führerschein durch die Schlüsselzahl B96 dokumentiert wird.
Einschluß der Klassen AM und L
- 12/6 Theoriestunden + 2 Zusatzstoff
- GA + Sonderfahrten: 5 AFÜ/4 AFA/3 AFN
Klasse BE
Kombinationen aus einem Kfz der Klasse B und einem Anhänger bis 3,5 t zGM
Kfz der Klasse B mit großen Anhängern
Mindestalter: 18 Jahre, bei Teilnahme am Begleiteten Fahren 17 Jahre
Details
Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, die als Kombination nicht unter die Klasse B fallen.
Vorbesitz der Klasse B erforderlich!
- Keine Theoriestunden!
- GA + Sonderfahrten: 3 AFÜ/1 AFA/1 AFN
Klasse L
Kleine Trecker von 25 bis 32 km/h
Mindestalter: 16 Jahre
Details
- 12/6 Theoriestunden + 2 Zusatzstoff
- keine GA und keine Sonderfahrten
Mofa-Prüfbescheinigung
Fahrräder mit Hilfsmotor
Mindestalter: 15 Jahre
Details
Eine Prüfbescheinigung benötigen Führer von motorisierten Krankenfahrstühlen und Fahrrädern mit Hilfsmotor bis 25 km/h. Eine Fahrerlaubnis (zum Beispiel Klasse AM) berechtigt immer auch zum Führen von Mofas und Krankenfahrstühlen.
- 6 Doppelstunden-Theorie mit Zusatzstoff
- 2 Fahrstunden á 45 min. ohne Sonderfahrten